Tarife ab Juli 2023
Jahres Mitgliederbeitrag / Basis Abonnement | |
Alle Therwiler Kinder bis Ende der Primarschule |
gratis, Wert CHF 15.- |
Jugendliche / in Ausbildung bis 25 Jahre | CHF 15.- |
Erwachsene | CHF 40.- |
IV / AHV mit EL und Sozialhilfeempfänger/innen | CHF 15.- |
Auswärtige Kinder / Jugendliche / in Ausbildung bis 25 Jahre | CHF 25.- |
Auswärtige Erwachsene | CHF 55.- |
Abo Plus (nur mit Basiskarte erhältlich) | |
DVDs / Nintendo Switch / PS5 | CHF 30.- |
Super Abonnement = mehr Medien und längere Leihfristen! (mit diesem Abo unterstützen Sie unsere Bibliothek!) |
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Erwachsene | CHF 100.- |
Auswärtige Erwachsene | CHF 120.- |
Unser Trägerverein ist trotz Unterstützung der Gemeinde auf weitere finanzielle Zuwendungen angewiesen. Mit der Wahl des Super Abos unterstützen Sie nicht nur die Bibliothek, sondern profitieren auch von ihrem Angebot. Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, kommen Sie vorbei. Wir informieren Sie gerne.
Möchten Sie Benutzer der Gemeinde- und Schulbibliothek werden? Hier geht's zum Anmelde-Formular!
Reservation pro Medium |
CHF 2.- | |
Ausweisersatz | CHF 5.- | |
Fehlender Strichcode oder beschädigter Strichcode |
CHF 2.- | |
Überschreiten der Leihfrist 1. Leihfristüberschreitung |
CHF 2.- |
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2. Leihfristüberschreitung zusätzlich | CHF 4.- | |
3. Leihfristüberschreitung zusätzlich | CHF 9.- |
Nach der 3. Leihfristüberschreitung (Total CHF 15.-) stellt die Bibliothek die Medien, die Verzugsgebühren sowie die Umtriebskosten in Rechnung.
Die Bibliothek erlaubt sich, Kundinnen und Kunden mit Gebührenschulden bis zu deren Begleichung von der Ausleihe auszuschliessen.
Medienersatz
Bei Beschädigung oder Verlust sind neben den Kosten für Reparatur oder Ersatz auch die Bearbeitungskosten zu bezahlen.
Ersatz Zeitschriften/Mappen
Gehen eine oder mehrere Zeitschriften verloren, wird der Neupreis der Zeitschrift plus Fr. 5.—pro verlorene Zeitschrift berechnet.
Geht eine ganze Mappe (inkl. 2 Zeitschriften) verloren kostet es pauschal Fr. 30.-
Geht nur die Mappe verloren, kostet es Fr. 10.-
Änderungen der Gebührenordnung können durch Anschlag bekannt gegeben werden.