Benutzerordnung

1.   Die Bibliothek
Die Gemeinde- und Schulbibliothek Therwil ist eine öffentliche Einrichtung und steht Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen zur Verfügung.

 

2.   Die Anmeldung
Gegen Vorlage eines amtlichen Ausweises wird ein persönlicher Bibliotheksausweis ausgestellt, der bei jeder Ausleihe vorzulegen ist.
Ein Eintritt kann jederzeit erfolgen.
Alle Kundinnen und Kunden sind ab dem 16. Altersjahr Mitglied des Vereins Gemeinde- und Schulbibliothek Therwil.
Mit dem Unterschreiben des Anmeldeformulars bestätigt die Kundin oder der Kunde, dass sie/er die Benutzungsordnung gelesen hat, damit einverstanden ist und die Bedingungen einhalten wird.
Bei Namen- oder Adressänderungen sowie Verlust des Bibliotheksausweises wird um Mitteilung gebeten. Die Kosten bei Verlust des Ausweises sind von der Kundin oder dem Kunden zu tragen.
Der jährliche Mitgliederbeitrag wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt und ist im Voraus zu bezahlen.
Bei Nichtbenutzung kann der Mitgliederbeitrag nicht zurück erstattet werden.
Das Lesen der Medien in der Bibliothek ist gratis.

 

3.  Die Ausleihe
Mit dem Bibliotheksausweis können Erwachsene je nach Abonnement Medien aus dem gesamten Bestand beziehen, den Kindern und Jugendlichen steht der Kinder- und Jugendbereich offen.
Nicht vorbestellte Medien dürfen zweimal verlängert werden (ausgenommen Aktuell Bücher).
Es ist möglich, Medien auch während den Öffnungszeiten telefonisch zu verlängern. Sie können zudem gegen eine Gebühr vorgemerkt werden.
Bei jeder Ausleihe wird eine Quittung mit dem verbindlichen Rückgabedatum abgegeben.

 

4.  Die ausserordentlichen Gebühren
Wenn die Ausleihdauer überschritten wird, so ist dies kostenpflichtig, auch wenn die Kundin oder der Kunde noch kein Erinnerungsschreiben erhalten

 

5.  Die Beschädigung, der Verlust und die Haftung
Die Kundinnen und Kunden werden gebeten, mit den Medien der Bibliothek sorgfältig umzugehen.
Beschädigte Medien sind der Bibliothek zur Kenntnis zu bringen und dürfen nicht selber repariert werden.
Bei Beschädigung oder Verlust sind neben den Kosten für Reparatur oder Ersatz auch die Bearbeitungskosten zu bezahlen.
Eine Haftung der Bibliothek wird in rechtlich zulässigem Umfang ausgeschlossen, insbesondere für Schäden durch ausgeliehene Ton- Bild- und Datenträger.

 

6.  Die Benutzung der öffentlichen Bibliotheksräume
Das Essen und Trinken (ausgenommen während speziellen Anlässen) sowie das Rauchen sind in den Räumen der Bibliothek nicht erlaubt.
Wir ersuchen die Kundinnen und Kunden, Sportgeräte wie Rollschuhe usw. nicht in die Räume der Bibliothek mitzunehmen.

 

7.  Die Gründe für einen Ausschluss
Das Benutzungsrecht kann eingeschränkt werden, wenn Kundinnen und Kunden gegen diese Benutzungsordnung verstossen, den Bibliotheksbetrieb stören oder vorsätzlich die Bibliothek schädigen.

 

9.  Die Schlussbestimmungen
Änderungen, die diese Benutzungsordnung betreffen, wird die Bibliothek durch Anschlag bekannt geben.
Diese Benutzungsordnung tritt per 1. Juli 2006 in Kraft und ersetzt alle früheren.
Im Übrigen gelten die Statuten des Vereins Gemeinde- und Schulbibliothek Therwil vom 23. März 2004.

 

Die Gebühren und Tarife können der Tarifordnung entnommen werden.